14.12.2009
Bundesgremium des Kfz-Handels
Mittelstandspaket & Regressanspruch
Die neuesten Mitteilungen des Bundesgremiums zu den Themen "Regressanspruch des Konsumenten", "Mittelstandspaket" und "Kfz-Mittelstandsgesetz-Initiative" finden Sie hier in voller Länge.
Das "Vertrauen in die MARKE" durch Erhaltung Regressanspruch in EU Verbraucher RL stärken
Für einen glaubwürdigen Konsumentschutz und zur Sicherung des Vertrauens in die MARKE ist der bisher in der EU Gewährleistungs-Richtlinie 1999/44 im Art. 4 verankerte Regressanspruch des Konsumenten gegenüber dem Vormann (Lieferant/Hersteller) auch bei der kommenden EU Verbraucher RL vordringlich.
Der uns bekannte aktuelle Entwurf enthält auch eine massive Ausdehnung der Gewährleistungsfrist durch eine Verdoppelung der Gewährleistungsfrist von 2 auf 4 Jahren.
Die erfolgreiche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüche des Konsumenten im weit verzweigten
Serice-Netz der Hersteller bedarf der "Haftung der Hersteller".
In Entsprechung der wirtschaftlichen Bedeutung der KMU Struktur in topographisch vergleichbaren Regionen im EU Binnenmarkt wurde auch in der Stellungnahme zum Grünbuch von Herrn Prof. Dr.G. Kathrein, BMJ, (Anl. S.15f) für technisch anspruchsvolle Produktgruppen, wie: Elektrogeräte, Fahrzeuge u.a. die im EU Binnenmarkt auf den Markt gebracht, auch die bereits im Art.12. der EU Gewährleistung RL 1999/44 angeführte mögliche Haftung des Herstellers im Interesse des Konsumenten bei der angestrebten Harmonisierung der EU Verbraucherrichtlinie aufgegriffen.
Die von Herrn EU Präsident J.M Barroso vorgebrachte Forderung nach Übertragung des Regressanspruches in das nationale Recht, in das Unternehmensgesetz wird unsererseits aktiv unterstützt, bedarf aber durch den notwendigen Interessensausgleich vor einer Gesetzesinitiative der WKÖ noch intensivster Verhandlungen der von uns zwischenzeitig aktiv verfolgten MITTELSTANDS-Gesetzes Initiative.
Dank einer erfolgreichen Vermittlungsinitiative durch Herr BM Dr. R. Mitterlehner als stellv. GS der WKÖ gelang uns als erster Schritt ein "Code of Conduct" mit dem Arbeitskreis der Importeure, der bei namhaften Herstellern/Importeuren bereits zu substanziellen Verbesserungen der Abrechnungspraxis führte.
In einer aktuellen Erhebung seitens der KMU Forschung, Mag. Peter Voithofer wird auf Wunsch des Dach-verbandes der KFZ Händler, VKÖ die noch immer sehr unterschiedlich praktizierte Abrechnungspraxis erhoben.
Ziel ist es, eine mit der BRD vergleichbare Abrechnungspraxis zu erreichen um den allgemeinen Stundensatz für Service/Reparatur nachhaltig von bisher üblichen Kostenüberwälzungen aufgrund unzureichender Über-nahme der Kosten durch den Auftragsgeber, den Hersteller/Importeur für unsere Kunden zu entlasten um die
Wettbewerbsfähigkeit familienorientierter KMU´s gegenüber Filialisten in ländlichen Gebieten zu erhalten.
Auf EU Ebene unterstützen wir die von Herrn Abg.zEU Parl. Mag. Othmar Karas bei den Sommergesprächen in Alpbach geforderte Erweiterung der Aufgaben der EU Kommission um einen "Kommissar für KMU´s".
Ziel ist es, eine Zusammenführung der bisher von den einzelnen GD wahrgenommenen Aufgaben der Weiterentwicklung der KMU Struktur, wie:
- EU Verbraucherrichtlinie - Harmonisierung des Konsumentenschutzes unter Wahrung der KMU Struktur
- Promotion of SME´s competitiveness
- Small Business Act
- SME Funds – MITTELSTANDS-FOND (EIB)
- "EU RL Franchise-/Vertragshändler" analog "EU RL Handelsagenten" u.a.
zu erreichen.
Ihr KR Dr.Gustav Oberwallner Obmann KFZ-HANDEL
Argumentarium für Mittelstandspaket 33.8 KB
Kfz-Mittelstandsgesetz-Initiative 15.8 KB