10.06.2010
Neue GVO

"Chancen erkennen und nutzen"

Der Berufszweig "Großhandel mit Kfz-Teilen und Serviceeinrichtungen" der WKO Wien und der VFT analysierten die neue Gruppenfreistellungsverordnung.

"Zwar sehen wir viele Vorteile, aber unsere Herausforderung wird es sein, dass die verschiedene Ebenen, also Werkstätten, Ersatzteilhändler und Konsumenten, die neuen Chancen erkennen und auch nutzen", erklärte Ing. Wolfgang Dytrich, Obmann des Berufszweiges "Großhandel mit Kfz-Teilen und Serviceeinrichtungen" der WKÖ Wien.

Die seit 1. Juni 2010 geltende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) soll laut Dytrich spürbare Vorteile bringen. So wird beispielsweise dem markenungebundenen Servicemarkt der Zugang zu Ersatzteilen leichter gemacht. Informationen, die an Vertragswerkstätten gegeben werden, müssen auch den unabhängigen Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Während der Gewährleistungspflicht innerhalb von zwei Jahren können Fahrzeughersteller weder die ausschließliche Verwendung von Originalteilen fordern, noch dass ausschließlich in einer Vertragswerkstätte repariert wird. Ausnahmen bestehen lediglich für Fabrikationsfehler wie zum Beispiel Rückrufaktionen.

(v.li.) Ing. Wolfgang Dytrich, Obmann des Berufszweiges "Großhandel mit Kfz-Teilen und Serviceeinrichtungen" der WKÖ Wien, Ing. Gerald Vondracek MBA, Generalsekretär VFT, und KommR Ing. Mag. Bernhard Dworak, Obmann des VFT

Bild: WEKA/Übelbacher

 

Für den Konsumenten sieht der Verband der freien Kfz-Teile-Fachhändler die Vorteile darin, dass Service und Reparaturen ohne Bedenken und zu günstigeren Preisen auch in einer markenungebundenen Werkstatt durchgeführt werden können. Nicht nur freie Werkstätten profitierten von dem "verordneten" Zugang zu technischen Informationen und den neuen Bestimmungen bezüglich Gewährleistungen, sondern auch Markenwerkstätten, die Fahrzeuge anderer Marken reparieren.

AudiosVideosBilder

Aktuelles Magazin

Inhalt